Datenschutz

Spätestens mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Datenschutz in Europa und auch in Deutschland eine neue Aufmerksamkeit erlangt. Datenschutz, oder besser der Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts, ist ein Grundrecht, das jedem Bürger der Europäischen Union sowie Personen, die sich im Bereich der Europäischen Union aufhalten, zusteht. Das Recht auf die Wahrung der Selbstbestimmung der personenbezogenen Informationen kann sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden.

Gleichzeitig ist die Wirtschaft jedoch auch auf Informationen angewiesen, sei es nun für betriebliche Zwecke, wie beispielsweise die Personalverwaltung, oder für die Aufgaben des Vertriebs für Marketing und Werbung.

Diesen Spagat rechtssicher machen zu können, ist die Aufgabe des angewandten Datenschutzes. Hier gilt es die unterschiedlichen Interessen zu wahren und gleichzeitig handlungsfähig zu bleiben.