Datenschutzbeauftragte

Die Bestellung eines oder einer Datenschutzbeauftragten ist für Unternehmen Pflicht, wenn mehr als 20 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Datenschutzbeauftragte müssen jedoch über ein hohes Maß an Fachkunde besitzen, müssen unabhängig sein und damit nicht der Geschäftsleitung angehören und haben darüber hinaus in ihrer Funktion noch einen besonderen Kündigungsschutz. Viele Unternehmen scheuen daher die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten.

✓ Überwachen

✓ Hinwirken

✓ Unabhängig

✓ Fachkunde

Wir übernehmen die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen oder Organisation. Wir beraten und begleiten bei der Einführung und der Aufrechterhaltung eines definierten Datenschutzniveaus. Durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten greifen Sie auf bereits vorhandene Fachkunde zurück, ohne in die Aus- und Fortbildung eigener Mitarbeiter investieren zu müssen. Darüber hinaus bleiben Unternehmen von langfristigen Bindungen durch den Kündigungsschutz verschont.

Gemäß § 5 Abs. 1  des Rechtsdienstegesetz sind unsere Mitarbeiter auch als Nicht-Juristen in der Lage, Rechtsberatung im Rahmen der Datenschutzvorschriften vorzunehmen, wir sind uns jedoch bewusst, keine Anwälte zu sein und unterhalten daher ein Netzwerk aus Kontakten zu Juristen, die wir im Zweifel gerne hinzuziehen.