Kritische Infrastrukturen
Als kritische Infrastrukturen werden Anlagen, Systeme oder Teile davon bezeichnet, wenn sie wesentlich sind für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung und, wenn deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht weiter aufrechterhalten werden könnten.
Die kritischen Infrastrukturen unterliegen dem IT-Sicherheitsgesetz und der KRITIS-Verordnung, die eine besondere Prüfung der Informationssicherheit zwingend vorschreiben. Wir sind in der Lage, den Nachweis nach §8a des BSIG durchzuführen, unsere Mitarbeiter haben hierzu die erforderliche Qualifikation und Zulassung.
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Unsere moderne Gesellschaft ist heute mehr als jemals zuvor von technischen Systemen abhängig. Ohne Strom wäre eine industrielle Produktion nicht mehr denkbar, ohne die stetige Versorgung mit Trinkwasser das Leben kaum vorstellbar und ohne funktionierende Informations- und Kommunikationstechnik kein Bankgeschäft machbar. Nahezu jeder Bereich unseres täglichen Lebens wird durch moderne Technik unterstützt. Alle diese technischen Systeme und Einrichtungen benötigen wiederum bestimmte Basisdienste, um ordnungsgemäß zu funktionieren. Unsere Kraftfahrzeuge und Heizanlagen brauchen Treib- und Brennstoff, Gebäude eine zuverlässige Energie- und Wasserversorgung und ohne Transportwesen kommen Waren und Dienstleistungen weder zur Fertigung noch zum Absatzmarkt.
Diese für unsere Gesellschaft so bedeutsamen Basisdienste werden als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) bezeichnet.
Quelle: www.kritis.bund.de